Veranstaltungsordnung

Veranstaltungs-ordnung

ANERKENNUNG DER VERANSTALTUNGSORDNUNG

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt ihr die Veranstaltungsordnung sowie den Haftungsausschluss an. Dies bedarf keiner Unterschrift.

ZUTRITTSBERECHTIGUNG

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Das Zelten ist nur mit gültigem Wochenendticket gestattet.

Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

JUGENDSCHUTZ

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch der Abendveranstaltung sowie das Zelten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, dann aber nur mit einem vollständig ausgefüllten Formular zur Übertragung von Erziehungsaufgaben („Muttizettel“), erlaubt.

Beim Genuss von alkoholischen Getränken sowie beim Rauchen in der Öffentlichkeit sind die Vorschriften und Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes unbedingt zu beachten (Aushang an den Gastronomieständen).

BETÄUBUNGSMITTEL

Das Mitführen und der Konsum von Betäubungsmitteln und Drogen (Cannabis, o.ä.) ist auf dem Veranstaltungsgelände NICHT gestattet.

STVO & PARKEN

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ausnahmslos und überall auf dem Gelände. Ausgenommen sind die zu Wettbewerben genutzten und gekennzeichneten Strecken. Beachtet die Helmpflicht! Fahren unter Alkoholeinfluss ist auch bei uns untersagt!

Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen gestattet. Eine Überwachung der auf den Parkflächen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Als Veranstalter haften wir nicht für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkflächen abgestellten Fahrzeuge.

Teilnahme an der Ausfahrt (Samstag): An der Ausfahrt darf jedes SIMSON-Fahrzeug teilnehmen, welches der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht. Ein gültiges Versicherungskennzeichen für das teilnehmende Fahrzeug ist Pflicht!  Es versteht sich von selbst, dass die Straßenverkehrsordnung auch während der Ausfahrt Gültigkeit besitzt (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzung, Helmpflicht, Alkoholeinfluss).

Das Leitfahrzeug gibt die Fahrgeschwindigkeit an und wird nicht überholt. Den Tourguides und Mitarbeitern der Veranstaltung ist zwingend Folge zu leisten.

Mit Kontrollen der örtlichen Rennleitung (Polizei) ist zu rechnen.

RÜCKSICHTNAHME

Das Fahren mit Zweirädern ist auf dem gesamten Gelände NUR in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Das Fahren im Fußgänger- und Publikumsbereich ist prinzipiell untersagt. Ab 20.00 Uhr bzw. mit einsetzender Dämmerung gilt für alle fahrtauglichen Fahrzeuge: Wer sein Moped liebt, der schiebt.

Rettungs-, Fahr- und Fußwege sind ständig freizuhalten!

ORDNUNG & SAUBERKEIT (MÜLL, ÖLWECHSEL, TANKEN)

Schont die Umwelt! Jeder Besucher erhält von uns am Eingang Mülltüten für das selbstständige Sauberhalten des eigenen Zeltplatzes. Generell ist Müll NUR in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Bitte achte darauf, Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschmöglichkeiten. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.

Die Veranstaltung findet jährlich auf einer Weidefläche für Nutztiere statt. Vermeidet daher das Betanken und das Durchführen eines Ölwechsels auf dem Veranstaltungsgelände. Gleich in der Nähe, nur fünf Fahrminuten entfernt, gibt es eine Tankstelle, an der ihr euer Moped mit frischem Sprit versorgen könnt. Sollte ein Nachtanken, z.B. im Rahmen der Rennveranstaltungen, unbedingt notwendig sein, legt bitte eine dichte Unterlage unter euer Fahrzeug. Für eventuelle Schäden und Verschmutzungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

TIERE

Das Mitführen von Tieren (insbes. Hunden) auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit Maulkorb gestattet. Leider sind vierbeinige SIMSON-Freunde bzw. Tiere auf dem Zeltplatz nicht erlaubt. Außer es handelt sich um Blindenhunde oder zweirädrige Vögel wie Spatz, Sperber & Co.

GLASFLASCHEN & SONSTIGE VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Scherben bringen bei Veranstaltungen kein Glück! Daher ist die Mitnahme von Glasflaschen und Glasbehältern nicht gestattet. Bei einem Verstoß werden die Flaschen durch die STS-Mitarbeiter abgenommen. Wir bitten um Verständnis, dass eine Herausgabe nach Ende der Veranstaltung nicht möglich ist.

Die Mitnahme und Verwendung von Waffen aller Art sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§StGB 86a) ist strikt verboten. STS-Mitarbeiter sind berechtigt, Besucher, die gegen diese Vorschriften verstoßen, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

FEUER & GRILLEN

Aus Liebe zum Thüringer Wald ist das Anzünden und Unterhalten offener Feuer, die Verwendung von Pyrotechnik/Feuerwerkskörpern sowie das Rauchen im Wald strikt untersagt!

Auf dem Zeltplatz ist das Grillen mit Holzkohle-Grills erlaubt, wichtig ist, dass genügend Bodenfreiheit besteht und der Grill einen sicheren Stand hat. Die Verwendung von Gasgeräten ist nicht gestattet. Bei Sturm, Waldbrandgefahr oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten untersagt. Bitte nur ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist verboten, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in Mülleimern zu deponieren oder zu entsorgen.

Sollte ein Feuer ausbrechen, ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren. Auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.

WALDBRANDGEFAHR

Nach Überprüfung der zur Veranstaltung herrschenden Wetterlage und der damit verbundenen Waldbrandgefahr, müssen wir uns als Veranstalter vorbehalten das Grillen mit Holzkohle- und Gasgrills auf dem Zeltplatz zu verbieten.

Das umsichtige Betreiben von Elektrogrills ist hiervon allerdings nicht betroffen, ebenso fest verbaute, vom TüV regelmäßig kontrollierte Gasanlagen in Wohnwagen/Wohnmobilen.

Solltet ihr für euern E-Grill ein Stromaggregat verwenden, so achtet bitte darauf, dieses zwischen 22 und 7 Uhr zur Wahrung der Nachtruhe auszuschalten.

BETRETEN DER FLUGBAHN

Verführerische Flugbahn, aber leider nichts für Zweibeiner und -räder! Das Betreten oder Befahren der Flugbahn ist strikt verboten. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Regel erwartet dich eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine Ausnahme ist hier das Aufstellen der Fahrzeuge zur SIMSON-Jubiläumskette. 

GEWERBLICHE VERKAUFSSTELLEN

Liebe Spontan-Entrepreneure: eure SIMSON-Begeisterung ist großartig, dennoch ist es strengstens untersagt, ohne unsere explizite Zustimmung, Verkaufsstellen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu betreiben oder Dienstleistungen gegen Entgelt anzubieten. Unsere Zustimmung ist im Vorfeld der Veranstaltung zu beantragen. Der Betrieb nicht genehmigter Verkaufsstellen oder Dienstleistungen kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter behält sich zudem vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der geschätzten Einnahmen in Rechnung zu stellen.

PERSONENBEZOGENE DATEN (FOTO & VIDEO)

Während der gesamten Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht, die potentiell für Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien (Soziale Netzwerke, Presse und Druckerzeugnisse) veröffentlicht werden. Als Besucher erklärst du dich damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen ohne Vergütungsanspruch deinerseits genutzt werden dürfen.

Da während der gesamten Veranstaltung Flugbetrieb herrscht, ist der Einsatz privater Drohnen nicht gestattet.

HAUSRECHT

In Ausübung des Hausrechtes sind wir als Veranstalter oder unsere Mitarbeiter dazu berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände und im Interesse der Besucher erforderlich erscheint.

Wer gegen die Bestimmungen dieser Veranstaltungsordnung verstößt, wird unverzüglich dem Platz verwiesen und muss mit eventuellen Konsequenzen rechnen.

HAFTUNG

Für alle Schäden, die auf dem Veranstaltungsgelände oder im umliegenden Gelände auftreten, haften die Besucher in vollem Umfang. Schäden sind uns unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Außerdem haften wir nicht für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Diebstahl, Einbruch, Feuer oder Naturereignisse entstehen.

Hinweis: Achtet zu eurer eigenen Sicherheit stets darauf, Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Fahrzeuge (Zweiräder) sollten stets mit einem Lenkerschloss abgeschlossen werden. Zudem empfiehlt es sich, ein weiteres Schloss (z.B. Bügelschloss) zu befestigen, um für zusätzlichen Diebstahlschutz zu sorgen.

AUSFALL AUFGRUND HÖHERER GEWALT

Der Name sagt es; höhere Gewalt steht über allem. Bitte habt Verständnis dafür, dass ihr bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes habt.


BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES ZELTPLATZES

STELLPLATZ

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen o.ä. ist nur auf den zugewiesenen Flächen gestattet. Den Weisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Dekoration ist schön und gut. Dennoch ist es nicht erlaubt, die zugewiesenen Flächen mit Gräben zu umziehen oder bauabnahmepflichtige fliegende Bauten aufzustellen.

Das Ordnungspersonal wird euch einen Zeltplatz zuweisen. Achtet dennoch selbständig darauf, stets eine Gasse von mind. 3,5 m für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

NACHTRUHE & PROFESSIONELLE SOUNDSYSTEME

Schlaf ist wichtig! Bitte haltet euch an die Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr. Als friedliche Zeltnachbarn schaltet ihr bitte in dieser Zeit Lärmquellen wie Musikanlagen, Stromaggregate, Fahrzeugmotoren o.ä. aus.

Nach mehrfachen Störungen der Nachtruhe in der Vergangenheit ist das Mitbringen, Aufbauen und Betreiben von halb- oder vollprofessionellen Beschallungsanlagen in oder vor dem eigenen Zelt und/oder in extra dafür aufgebauten Partyzelten untersagt!

Wir und unser Sicherheitspersonal werden hier dieses Jahr besonders genau hinschauen und entsprechende Technik ggf. sicherstellen bzw. trotz Verbot durchgeführte Partys umgehend und ohne Diskussion beenden.

Kleine Kofferradios oder Fernseher sind, wie auch ein gemütliches Beisammensein vor dem Zelt mit einem Bierchen (z.B. aus der Plastikflasche oder Dose), kein Problem, solange alles in angemessener Lautstärke geschieht und keine Dritten gestört werden.

LÄRMSCHUTZ

Ein Endschalldämpfer hat einen Zweck. Bitte lasst ihn in den Auspuffen! Wer darüber hinaus meint, absichtlich Krach machen zu müssen und mit offenem Auspuff zu Tages- oder Nachzteit über den Platz zu rasen, wird des Geländes verwiesen! 

BURNOUTS (WICKELN)

Burnouts sind auf dem gesamten Zeltplatz verboten, egal ob auf dem Boden oder selbst mitgebrachten Wickelplatten. Wir haben an der Bühne eine speziell dafür eingerichtete Burnout Fläche. Beachtet auch hier die Zeiten für den Lärmschutz. Wir haben am Freitag Nachmittag ein extra Zeitfenster für einen moderierten Burnoutcontest.

STROM, WASSER & ABWASSER

Auf dem Zeltplatz gibt es keine Strom- und Wasseranschlüsse. Die Nutzung von Stromaggregaten ist nur für den Eigenbedarf gestattet und unter Einhaltung der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr zu dieser Zeit auszuschalten.

Am Duschwagen ist eine Entnahmestelle für frisches Trinkwasser eingerichtet. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.

Für einen sparsamen Umgang mit Wasser wurden Duschzeiten festgelegt. Die Duschen sind nur während dieser Zeit geöffnet. Bitte beachtet die ausgeschriebenen Duschzeiten.

AN- & ABREISE

Die Inbetriebnahme eines PKWs auf dem Zeltplatz außer zur An- und Abfahrt ist nicht gestattet.

Die Abreise muss am letzten Veranstaltungstag (Sonntag) bis spätestens 16.00 Uhr erfolgen, da die Geländenutzung zeitlich eingeschränkt ist. Bitte verlasst zum Ende eures Aufenthaltes die Stellplätze in einem ordentlichen und sauberen Zustand.


Haftungsausschlusserklärung

Die Nutzung des Geländes und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgen auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

–  den Veranstalter MZA Meyer-Zweiradtechnik GmbH
–  die Dietz Event Service UG
–  den MSC – Motor Sport Club Suhl e.V. im ADAC
–  die Geländepächter und -eigentümer
–  Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung für fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch ihrerseits genutzt werden dürfen.

Der Haftungsausschluss wird allen Beteiligten gegenüber mit Veröffentlichung und Erwerb eines Eintrittstickets wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.