Wer braucht eine Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“)?
Wer braucht eine Erziehungs-beauftragung („Muttizettel“)?
Du möchtest länger als 24.00 Uhr auf dem STS verweilen oder sogar auf dem Zeltplatz übernachten und bist unter 18 Jahre alt?
Unter 18-jährige (Minderjährige) unterliegen dem Jugendschutzgesetz. Laut § 5 Abs. 1 JuSchG dürfen Minderjährige Veranstaltungen dieser Art nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
Wir werden am Eingang euren Ausweis kontrollieren und bei unter 18-jährigen einen sog. Muttizettel (Erziehungsbeauftragung) verlangen.
Lasst von euren Eltern im Vorfeld der Veranstaltung eine volljährige Begleitperson bestimmen und bringt den ausgefüllten und unterschriebenen „Muttizettel“ mit.
Hinweis: Das Bundesland Thüringen empfiehlt, die Erziehungsbeauftragung nur für einen Jugendlichen zu übernehmen. Nur so kann die erziehungsbeauftragte Person die Aufsicht für den Jugendlichen gewährleisten.
Weitere Informationen erhältst du in der „Veranstaltungsordnung„.